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… Täter_innen-Opfer-Ausgleich (TOA)?
Unter Mithilfe einer neutralen Person (z.B. einer_m Mediator_in) spricht sich das Opfer aus, der_die Täter_in übernimmt Verantwortung für die Tat und sie handeln eine Wiedergutmachung aus. Intensive Einzelgespräche gehen der Aussprache voraus.
Auch hier finden die Klient_innen ihre Lösung selbst, es wird kein Schiedsspruch oder Urteil gefällt.
Das Schöne am Täter_innen-Opfer-Ausgleich ist, dass es, anders als im Strafprozess, um den Schmerz, die Not und die Bedürfnisse des Opfers geht, und nicht um eine „Wahrheitsfindung“. Auch der_die Täter_in kann viel offener reden und sich zu seinem_ihrem Fehler bekennen, da er_sie nicht befürchten muss, dass jede Aussage auf die Goldwaage gelegt und gegen ihn_sie verwendet wird.
In der Regel wird TOA von der Staatsanwaltschaft als Alternative zu einem Strafprozess angeboten. Wenn Opfer und Täter_in einer Straftat es möchten, können sie ein TOA-Verfahren beginnen. Solange ruht das Verfahren. Das Ergebnis eines solchen muss dann von Staatsanwaltschaft und Gericht berücksichtigt werden. Die Betroffenen – Opfer wie Täter_in – können sich aber auch selbst darum bemühen. Der TOA unterliegt keinerlei Einschränkung als der Freiwilligkeit der beftroffenen. Er ist für alle Straffälle möglich.
Die Statistik zeigt, dass die Rückfallquoten nach einem TOA-Verfahren viel niedriger sind als nach Gerichtsurteilen. Täter_innen gewinnen tiefe Einsichten in die Folgen ihrer Tat und können ihr Verhalten reflektieren. Dies liegt bestimmt auch daran, gestärkt als Verantwortliche_r herauszugehen anstatt gedemütigt als „Schuldige_r“. Schuld und Strafe reproduzieren ständig gewalttätige Verhältnisse.
Aber nicht nur bei Strafverfahren, auch bei kleineren Anlässen oder wenn es gar nicht erst zu einer Anzeige kommen soll, ist das TOA-Verfahren ein gutes Mittel der gewaltmindernden, emanzipatorischen Konfliktbearbeitung.
ANMERKUNG: Wir sind keine staatlich finanzierte TOA-Stelle, d.h. wir bieten TOA bis dato nur für Selbstmelder_innen an und bekommen keine Fälle zugewiesen. Wir halten uns, so weit es uns in unserem Rahmen möglich ist, an die selbstverpflichtenden Standards der TOA-Praxis und lassen TOA nur von Mitgliedern übernehmen, die die Zusatzausbildung „Mediation in Strafsachen“ absolviert haben.