… Mediation? – Mediation für alle!






… Mediation? – Mediation für alle!

… Mediation?

Unter Mediation versteht man einen Schlichtungsprozess, bei dem der Mediator / die Mediatorin¹ nicht selbst das Urteil fällt wie bei einer Schiedsstelle oder einem/r FriedensrichterIn, sondern die Konfliktparteien ihre Lösung selbst aushandeln. Dafür begleitet sie die Mediatorin durch mehrere Phasen, in denen der Konflikt aus beiden Wahrnehmungen dargestellt, die Hintergründe erhellt und mögliche Lösungen erarbeitet werden. Ziel ist eine Win-Win-Lösung.

Mediation ist eine Methode der gewaltfreien und konstruktiven Konfliktlösung. Sie stärkt Menschen in ihrer Eigenverantwortung, Autonomie, Empathie und Konfliktkompetenz. Sie erleben, dass Konflikte nichts Schlimmes sein müssen und sie sie selber lösen können, ohne Sieger, Verlierer und faule Kompromisse.

Voraussetzung ist, dass die MediandInnen freiwillig teilnehmen, willens sind, den Konflikt anzugehen und in der Lage sind, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen.

„Reibung erzeugt Wärme“

Das Schönste ist die Erfahrung, einen Streit gemeinsam durchgestanden zu haben, von der/dem Anderen verstanden worden zu sein und eine neue Ebene des Respekts füreinander und der Nähe zueinander gefunden zu haben.
Im Fall einer Trennung hat man vielleicht trotzdem ein tieferes Verständnis für einander entwickelt und größere Klarheit über sich selbst und den/die Andere/n erreicht.

Zehn Eckpfeiler des Mediationsverfahrens:

  1. Freiwilligkeit: alle Teilnehmenden sind freiwillig und ohne Zwang da und haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Teilnahme zu beenden.
  2. Inhaltsverantwortlichkeit: Die Lösung wird von den Konfliktparteien selbst im  Konsens erarbeitet, die Mediatorin unterstützt mit ihrer Kompetenz nur den Prozess und fällt kein Urteil. Ausnahme: sittenwidrige oder für die Mediatorin ethisch nicht vertretbare Lösungen sowie solche, die zu Lasten Dritter, am Verfahren Unbeteiligter gehen. ²
  3. Allparteilichkeit: Die Mediatorin ist nicht nur neutral oder unparteiisch, sondern unterstützt aktiv alle Konfliktparteien gleichermaßen.
  4. Waffenstillstand: Während es Mediationsverfahrens ruhen alle anderen Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktparteien (Gerichtsverfahren etc).
  5. Gesundheitlicher Zustand: Es kann sinnvoll sein, eine Mediation auszusetzen oder zu verschieben, solange eine der Mediand_innen in einer „heißen Phase“ einer psychotherapeutischer Behandlung ist, oder eine Suchterkrankung besteht, die die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit der_des Süchtigen beeinträchtigt. Es ist auch sinnvoll, bei einer Sitzung nicht akut krank und geschwächt zu sein.
  6. Selbstsorge: Alle Beteiligten sorgen für ihr Wohlergehen. Einen Konflikt auszutragen ist anstrengend und kann auch an die Nieren gehen; ab wann es zuviel wird, kann nur jede_r selbst entscheiden und mitteilen. Die Mediatorin bemüht sich um Sensibilität und frühzeitige Unterstützung.
  7. Beendigung: eine Mediation kann jederzeit von allen Beteiligten, einschliesslich der Mediatorin, abgebrochen werden.
  8. Verbindlichkeit: die Mediationsvereinbarung ist verbindlich und rechtsgültig. Sie wird von allen Anwesenden unterschrieben. Es kann sinnvoll sein, einen Überprüfungstermin mit einigem Zeitabstand zu vereinbaren.
  9. Kosten: Die Kosten der Mediation tragen alle Konfliktparteien zu gleichen Teilen. Bei institutionellen Hierarchien zahlt der mächtigere Teil mehr oder alles. Bei „Mediation für Alle“ beteiligen sich alle Parteien an einem symbolischen Honorar.
  10. Ausnahmen: Mediation ist beweglich, flexibel und bedürfnisorientiert. Für  Regeln kann es Ausnahmen geben, wenn dies zur Situation passt, von allen gewollt, gebilligt und für sinnvoll erachtet wird.

¹ Aus Gründen der Lesbarkeit verwende ich ab jetzt nur noch die weibliche Form „die Mediatorin“.

² Sittenwidrig sind laut Gesetz bestimmte Vereinbarungen wie z.B., dass ein Ehepartner_in bei der Scheidung auf alle Ansprüche verzichtet. Solche Lösungen haben vor dem Scheidungsgericht nicht Bestand und sind daher nicht anzuraten.
Moralisch nicht vertretbar sind für uns Lösungen, bei der eine Person weiterhin leidet, Gewalt erdulden muss oder auf ihre Menschenrechte verzichtet.
Eine Lösung zu Lasten Unbeteiligter ist ungültig, da diese Person nicht an ihr mitgearbeitet hat.

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