Was ist Mediation?
Unter Mediation versteht man einen Vermittlungsprozess, bei dem Konfliktbeteiligte eigenständig eine für alle passende Lösung des Konflikts anstreben. Die Mediator*in fällt keine Entscheidung oder Urteil und fungiert nicht Schiedsstelle oder als Friedensrichter*in.
Dafür begleitet die Mediator*in die Konfliktparteien in einem strukturierenten Verfahren durch mehrere Phasen der Einsicht und Klärung, um Perspektivwechsel zu fördern. Der Konflikt wird aus sämtlichen Wahrnehmungen dargestellt, die Hintergründe, die zugrundeliegenden Interessen und Bedürfnisse werden erhellt und einvernehmliche Lösungen erarbeitet. Auf diese Weise ist es möglich, eine nachhaltige Win-Win-Lösung zu finden, die die Bedürfnisse aller berücksichtigt.
Mediation ist eine Methode der gewaltfreien und konstruktiven Konfliktlösung. Sie stärkt Menschen in ihrer aktuellen Eigenverantwortung, Autonomie, Empathie und zukünftigen Konfliktkompetenz. Beteiligte erleben, dass Konflikte nichts Schlimmes sein müssen und selbstständig gelöst werden können – ohne Sieger und Verlierer und faule Kompromisse zu erzeugen. Auf diese Weise wird ein Zukunftsprinzip erlebbar.
Gelingt die Mediation, ist die Erfahrung, einen Konflikt gemeinsam durchgestanden und gelöst zu haben, von der Gegenseite verstanden worden zu sein und Einsicht bekommen zu haben eine beglückende Erfahrung.
Und selbst wenn keine Lösung gefunden wird, wird dennoch zum gegenseitigen Verständnis beigetragen und eine größere Klarheit über sich selbst und die Gegenseite erzeugt.
Mediation hilft u.a. in:
Mediation ist:
Zehn Prinzipien des Mediationsverfahrens
1. Freiwilligkeit: alle Teilnehmenden sind freiwillig und ohne Zwang da. Nimmt eine Konfliktpartei nur eingeschränkt freiwillig teil, so sollte dies zu Beginn der Mediation thematisiert werden.
2. Selbstverantwortung: Die Lösung wird von den Konfliktparteien selbst im Konsens erarbeitet, die Mediator*in unterstützt mit ihrer Kompetenz nur den Prozess und fällt kein Urteil. Ausnahme: sittenwidrige oder für die Mediator*in ethisch nicht vertretbare Lösungen sowie solche, die zu Lasten Dritter, am Verfahren Unbeteiligter gehen.*
3. Allparteilichkeit: Der/die Mediator*in ist nicht nur neutral oder unparteiisch, sondern unterstützt aktiv alle Konfliktparteien gleichermaßen.
4. Verschwiegenheit: Alles, was im Mediationsgespräch besprochen wird und geschieht, wird von allen Parteien vertraulich behandelt. Alle Beteiligten stimmen zu, keine Informationen ohne Erlaubnis weiterzugeben.
5. Waffenstillstand: Während des Mediationsverfahrens ruhen alle anderen Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktparteien (Gerichtsverfahren etc).
6. Selbstfürsorge: Alle Beteiligten sorgen für ihr Wohlergehen. Einen Konflikt auszutragen ist anstrengend und kann auch an die Nieren gehen; ab wann es zuviel wird, kann nur jede*r selbst entscheiden und mitteilen. Die Mediator*in bemüht sich um Sensibilität und frühzeitige Unterstützung.
7. Beendigung: Dem Prinzip der Freiwilligkeit folgend, kann die Mediation jederzeit von allen Beteiligten, einschließlich der Mediator*in, abgebrochen werden. Sollte dies geschehen, wird ein abschließendes Gespräch mit allen Beteiligten angestrebt.
8. Verbindlichkeit: die Mediationsvereinbarung ist verbindlich und rechtsgültig. Sie wird von allen Anwesenden unterschrieben. Es kann sinnvoll sein, einen Überprüfungstermin mit einigem Zeitabstand zu vereinbaren.
9. Kostenteilung: Die Kosten der Mediation werden im Idealfall von allen Konfliktparteien zu gleichen Teilen getragen. Bei Hierarchiegefällen zwischen den Beteiligten zahlt der mächtigere Teil mehr oder alles. Bei Mediation für Alle beteiligen sich alle Parteien an einem symbolischen Honorar.
10. Ausnahmen: Mediation ist beweglich, flexibel und bedürfnisorientiert. Für Regeln kann es Ausnahmen geben, wenn dies zur Situation passt, von allen gewollt, gebilligt und für sinnvoll erachtet wird.